5 Februar 2021 'An die DHL Express Germany GmbH, Heinrich-Brüning-Str. 5, 53113 Bonn'

Die Musikschule Schmidt bittet um Feststellung der Identität des Forderers in Ihrem Namen und um Strafverfolgung.

2. Mai 2021 Beschwerdebrief an die Kundenbetreuung der Deutschen Post' gegen Wiederholungtäter mit kriminellen mails im Namen der 'Deutsche Post', s. 31.12.2020 und 1.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, der Absender, der sich als DHL oder Deutsche Post ausgibt, hat mit derselben Absender URL wie zum Jahreswechsel

https://mail.greensta.de/?_task=mail&_mbox=INBOX

erneut kriminelle Forderungen gestellt:

'Sehr geehrter Kunde, Vielen Dank, dass Sie die Deutsche post nutzen. Ihr Paket wartet auf Sie. Sie müssen die Zahlung von (2,99 Euro) abschließen. Was soll ich machen? Klicken Sie auf den sicheren Link unten, um die Zahlung Ihrer Versandkosten abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen.

Kundenbetreuung Deutsche post.

Zitat:Von No-Reply@dhl.de am 2021-02-05 19:14 Guten Tag Wolfgang-Walther Schmidt, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angesprochene E-Mail wurde nicht von unserem Unternehmen versendet. Es handelt sich hierbei um eine sog. Spam-E-Mail, bei der die Absenderadresse gefälscht wurde. Wir bitten Sie deshalb, E-Mail-Anhänge von diesem oder ähnlichen Absendern nicht zu öffnen, sondern die E-Mail komplett zu löschen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach – wir sind gerne für Sie da. Sind Sie mit unserer Antwort zufrieden? Bitte bewerten Sie unseren Kundenservice hier.

Beste Grüße Anton Yaeger DHL Paket GmbH www.dhl.de/meinkundenservice.



E-mail am 17. September 2021 an DHL-Kundenservice:

Sehr geehrter Herr Yaeger,

Am 5.02 2021 hatten Sie mir geantwortet:

ZITAT: Von No-Reply@dhl.de am 2021-02-05 19:14 Guten Tag Wolfgang-Walther Schmidt, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angesprochene E-Mail wurde nicht von unserem Unternehmen versendet. Es handelt sich hierbei um eine sog. Spam-E-Mail, bei der die Absenderadresse gefälscht wurde. Wir bitten Sie deshalb, E-Mail-Anhänge von diesem oder ähnlichen Absendern nicht zu öffnen, sondern die E-Mail komplett zu löschen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach – wir sind gerne für Sie da. Sind Sie mit unserer Antwort zufrieden? Bitte bewerten Sie unseren Kundenservice hier.

Beste Grüße Anton Yaeger DHL Paket GmbH www.dhl.de/meinkundenservice. (Zitatende)

Nun - im SEPTEMBER 2021 - geht es weiter mit kriminellen e-mails nachdem in der vergangnen Woche mein neu bei erworbener 'Aldi' MEDION/LENOVO (Peking, was ich nicht wissen konnte, weil der computer 'Akoya - ein japanischer Name genannt wurde und wird!) windows10 computer nach Hackerattacke völlig unbrauchbar geworden war und am vegangnenen Samstag zur Reparatur versandt werden mußte. (Vgl. Internetseite unserer Musikschule www.langenberger-musikschule.de)

ZITAT:

Ihr DHL Paket kommt heute.

Von DHL Paket's am 2021-09-17 15:32. Details Einfacher Text. Um Ihre Privatsphäre zur schützen, wurden externe Ressourcen blockiert.

Dear customer, Your package is waiting for delivery. Please confirm the payment (EUR 1.99) using the link below. The online review must take place within the next 14 days before expiry:

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Please do not answer this email. We cannot respond to requests sent to this address. Copyright © DHLexpress

Adresse wie seit Dezemer/Januar: https://mail.greensta.de/?_task=mail&_mbox=INBOX















Finanzbedarf von Tendenzbetrieben und der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

und das Zwangsgeld-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 18. März 2016


Tendenzbetriebe nach § 118 des Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind u.a. Betriebe, die unmittelbar und überwiegend Zwecken der Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung dienen.

Das Bundesverwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat am 18.03.2016 geurteilt, daß alle angeblich freien Bürger der Republik gezwungen sind und durch die Staatsgewalt gezwungen werden sollen, per Zwangsgeld Tendenzbetriebe zu finanzieren.

Betrachten wir die Sache etwas genauer. Seit Jahrtausenden gilt im tatsächlichen Leben der Menschen und in ihrer ökonomischen Wirklichkeit, daß im Austauschprozeß von Waren der eine Warenbesitzer nur mit dem Willen des anderen, also jeder nur vermittelst eines beiden gemeinsamen Willensakts (bzw. eines Vertrages) sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigene veräußert. Gewalt von keiner Seite, im Unterschied zum Diebstahl. Im weiteren können sie ihre Waren nur als Werte und darum nur als Waren aufeinander beziehn, indem sie dieselben gegensätzlich auf irgendeine andre Ware als allgemeines Äquivalent, die zum Geld wird, beziehen. Im Marktgeschehen, sei es im antiken Athen oder in Berlin im Jahre 2016, treten Geld- und Warenbesitzer einander gegenüber und tauschen aus, indem ein Käufer beispielsweise ihm angebotene Waren anschaut, beurteilt und zwecks Erwerbs den verlangten oder ausgehandelten Kaufpreis zahlt. Der Austausch beruht auf sogenannter Leistung und Gegenleistung, im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik in einer Fülle von Paragraphen Gegenstand deutscher Jurisprudenz.

Galt bisher also Leistung und Gegenleistung im Austauschprozeß, gemäß dem bundesdeutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, hat im Jahr 2016 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine neue ökonomische Wirklichkeit des Austauschprozesses erschaffen: "Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können." Seit 2016 gilt also 'Leistung für die Möglichkeit', auf der Seite des Geldbesitzers oder Käufers steht die Leistung, auf der anderen Seite die zu erwerbende 'Möglichkeit'. Beim Kauf eines Brotes beim Bäcker wird für Geld nicht das Brot erhalten, sondern die 'Möglichkeit' des Brotes. Auf der Seite des Geldbesitzers steht die Leistung, auf der Seite des angeblichen Verkäufers steht kein Angebot, das der Geldbesitzer betrachten, beurteilen und aus dem er etwas seinen Bedürfnissen und seinem Willen entsprechendes auswählen könnte, sondern 'die Möglichkeit'. Für 'die Möglichkeit' muß jede Privatperson als Wohnungsinhaber und jeder Betrieb zahlen.

Der im Austauschprozeß erforderliche gemeinsame Wille gilt den Leipziger Richtern nichts, Freiheit war früher, ab 2016 gilt Zwang und Staatsgewalt. 'Die Möglichkeit' kann kein Bürger der Republik ablehnen, es gilt Kaufzwang. Auch Einwände wegen 'Schlechtleistung' nach einschlägigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht möglich. Unbesehen, ungeprüft, ohne jedes Widerspruchsrecht muß der Geldbesitzer 'die Möglichkeit' erwerben.

Ausdrücklich hält es das Leipziger Bundesverwaltungsgericht für geboten, eine Befreiungsmöglichkeit vom Erwerb 'der Möglichkeit' bei fehlendem Gerätebesitz nicht zu eröffnen. Mit anderen Worten: Es wird gewußt, daß ein erheblicher Teil der Bevölkerung gar nicht in der Lage ist, Sendungen und Unterhaltungsmüll der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu empfangen. Aus technischen Gründen, weil keine Empfangsgeräte vorhanden sind, kann eine Gegenleistung nicht und niemals erfolgen. Aus dem Zwang zum Erwerb der 'Möglichkeit' wird der Zwang zum Erwerb der 'Unmöglichkeit'. Mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts: Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit und die Unmöglichkeit - nach dem Wunsch von uns deutschen Richtern - erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können. Dem Zwang zur finanziellen Fütterung und Aufblähung der Krake kann sich nach richterlichem Diktat bei offenkundigstem Widerpruch nicht entzogen werden. Wie bereits gesagt: Freiheit war früher.

Wenn ein Teil der Tendenzbetriebe in der Bundesrepublik im Jahr 2016 behauptet, die technische Entwicklung habe dazu geführt, daß der tatsächliche Empfang von Sendungen von Radio- und Fernsehstationen nicht mehr festzustellen sei und daß ihr Finanzbedarf daher nur durch eine Zwangsabgabe aller Haushalte zu decken sei, völlig unterschiedslos und bei völliger Rechtlosigkeit aller Bürger der Republik hinsichtlich dieses Zwangsgeldes, dann liegt es einzig und allein in der Verantwortung dieser Betriebe selbst - und nicht bei den Menschen, denen sie ihre Produkte aufdrängen und aufzwingen wollen -, ihre Produkte in eine Form zu bringen, die die Feststellung tatsächlich empfangener Sendungen erlaubt und dann und nur dafür ihre Forderung einer entsprechenden Gegenleistung (Geldzahlung).

Es kann nicht sein, daß unterschiedslos alle Bürger der Republik mit einem Zwangsgeld und durch weitere staatliche Gewaltmittel gezwungen werden, jeden Unterhaltungsmüll und alle Schlechtleistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu finanzieren. Es gibt z.B. Bürger, die sich selbst, ihre und andere Kinder vor der Betrachtung von Kriminalfilmen, von Filmen mit brutaler Gewaltdarstellung schützen wollen, und darüberhinaus auch Bürger, die bereits die Herstellung solcher Filme kritisieren und nicht wünschen.

Artikel 4, Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt, und zwar ohne jede Einschränkung: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Gemäß dem Grundgesetz darf niemand in der Bundesrepublik Deutschland gezwungen werden, per Zwangsgeld Tendenzbetriebe zu finanzieren und dadurch beizutragen ideologischen Müll und Giftmüll herzustellen und zu verbreiten, da eine solche Finanzierung und ein solcher Beitrag dem Grundrecht auf Freiheit des "weltanschaulichen Bekenntnisses" entgegensteht und das Grundrecht Vorrang vor allen anderen mehr oder weniger rechtlich daherkommenden Regelungen hat.

Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Hotelbesitzerin Recht gegeben, die gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags für ihre Hotel- und Gästezimmer geklagt und argumentiert hatte, in ihren Gästezimmern gebe es keine Fernseher, Radios und auch keinen Internetempfang, es gebe also keine Grundlage für die Gebühr (vgl. Pressemitteilung 'Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß' des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2017). Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt erstmals ein Gericht den Zusammenhang zwischen Beitragspflicht und Empfangbarkeit hergestellt und den staatlichen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht befaßt sich bereits aufgrund einer Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen mit dem Zwangsbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der auch auf Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien. Zur Finanzierung von ideologischen Giftmüllfabriken kann kein Bürger eines Staates, der Bundesrepublik Deutschland, gezwungen werden, der in seinem Grundgesetz in Artikel 4 Satz 1 garantiert, daß 'die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ... unverletzlich' sind.

Ein Richter des Landgerichts Tübingen sieht Europarecht durch Zwangsgeld verletzt und hat sich im Herbst 2017 an den EuGH gewandt. Anlass sind laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online mehrere Zwangsvollstreckungsbescheide, die der Südwestrundfunk (SWR) aufgrund selbst erstellter Festsetzungbescheide erlassen hat. Allein diese Kompetenzen des Senders sieht der Richter skeptisch. Seiner Meinung nach verstoßen sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der EU. Außerdem sieht der Richter im Rundfunkbeitrag eine ungenehmigte Subvention. Da der Beitrag ferner direkt an die öffentlich-rechtlichen Sender weitergereicht werde, seien konkurrierende Anbieter benachteiligt.

Für die Übertragungsrechte der Fußball WM Juni/Juli 2018 in Rußland haben ARD und ZDF nach Pressberichten 218 Millionen Euro bezahlt. (Jeder Haushalt in der Bundesrepublik zahlt nach Expertenberechnung über das grundgesetzwidrige Zwangsgeld 6 Euro pro WM.) Die Beitragszahler der 'Beiträge' für ARD und ZDF, d.h. die Zahler von Zwangsgeld zur Finanzierung dieser Einrichtungen, ihrer Geschäfte und Machenschaften, werden durch deren Beteiligung an der Finanzierung der Fußball WM in Putins Mafiastaat und dessen Machenschaften hineingezogen, indem sie gezwungen werden sich an der Legitimierung des russischen Regimes und seinen Kriegsverbrechen in Syrien und der Ukraine zu beteiligen. Sie werden von ARD und ZDF insofern pauschal, ohne Ausnahme und Widerspruchsmöglichkeit zu Helfeshelfern der Kriegsverbrecher in Syrien gemacht, weil die zwangsgeldfinanzierten Anstalten ARD und ZDF de facto Handlanger und Unterstützer der iranischen, russischen und syrischen Mafiosi, Terroristen und Kriegsverbrecher sind, die in 7 Jahren die Hälfte der syrischen Bevölkerung zur Flucht gezwungen und die politischen und Flüchtlingskrisen auch in Europa mitverursacht haben.

21 May 2018: Rights group SNHR slams Russia’s hosting of 2018 World Cup and lists Russian regime's crimes in Syria - 6 June 2018: Ukrainian artist Andriy Yermolenko created a series of posters dedicated to 2018 FIFA World Cup hosted by Russia, showing the brutal and bloody nature of Russia's current regime, as Ukraine's Telebachennya Toronto appeals to foreigners to reconsider their plans to visiting Russia for the World Cup, explaining that with their visit, they contribute to sponsoring war crimes and terror
9 June 2018: Fifa’s World Cup is toxic, British Guardian/Observer columnist Nick Cohen explains, after Zurich’s masters of corruption Fifa handed the World Cup first to kleptomaniac murderers who run Russia and then to the overseers of a serf economy in Qatar






Schwere Hackerangriffe auf Computer der Musikschule Schmidt aus ... Hamburg

... und die Alice GmbH weiß von nichts!

Aktualisierung vom 13. Juni 2011 (und 27. August 2011, s. weiter unten)



Der DSL-Anschluß der Musikschule Schmidt bzw. deren Computer wurden an den Tagen 5. bis 7. Juni 2011 Ziel von zwölf schweren Hackerangriffen (OS Attack: MS RPCSS Attack CVE- 2004-01162) hauptsächlich aus ...Hamburg. (Vgl. IP-Adresse ermitteln und Query the RIPE Database) Die Eindringversuche waren trotz georderter "Option Internet Security" der Alice GmbH ebenfalls in Hamburg ansässig zunächst so erfolgreich, daß komplette Neuinstallationen erforderlich wurden, die immer noch nicht abgeschlossen sind.

Sonntag den 5. Juni 2011, 9:25 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.228.175.56

Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g228175056.adsl.alicedsl.de

Montag den 6. Juni 2011, 9:31 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.49.196.151

Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße
Host: f049196151.adsl.alicedsl.de

Montag den 6. Juni 2011, 9:54 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.9.83.167
Land: Poland
Stadt: Wroclaw
Straße: Marszalka Josefa Pilsudskiego
Host: CLIENT-ksm-935.walbrzych.dialog.net.pl

Montag den 6. Juni 2011, 10:26 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.43.205.95
Land: Germany
Stadt: Baden-Lichtental
Straße: Lichtentaler Allee
Host: HSI-KBW-078-043-205-095.hsi4.kabel-badenwuertemberg.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 9:49 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.226.17.5
Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g226017005.adsl.alicedsl.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 9:53 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.224.136.215
Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g224136215.adsl.alicedsl.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 10:15 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.228.238.254
Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g228238254.adsl.alicedsl.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 13:02 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.237.126.242
Land: France
Stadt: Paris
Straße: Rue Saint-Roch
Host: bar06-8-78-237-126-242.fbx.proxad.net

Dienstag den 7. Juni 2011, 13:16 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.45.2.112
Land: Czech Republic
Stadt: Praha
Straße: Olsanska
Host: ip-78-45-2-112.net.upcbroadband.cz

Dienstag den 7. Juni 2011, 17:34 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.8.86.42
Land: Poland
Stadt: Wroclaw
Straße: Marszalka Josefa Pilsudskiego
Host: dynamic-78-8-86-42.ssp.dialog.net.pl

Dienstag den 7. Juni 2011, 17:34 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.45.70.159
Land: Czech Republic
Stadt: Praha
Straße: Olsanska
Host: ip-78-45-70-159.net.upcbroadband.cz

Dienstag den 7. Juni 2011, 19:32 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.48.230.14
Land: Germany
Stadt: Magdeburg
Straße: Havelstraße
Host: f048230014.adsl.alicedsl.de

Die Musikschule hat die Alice GmbH sofort am Montag den 6. Juni 2011 um Mitteilung gebeten, woher die Angriffe (welche offenkundig kein einmaliger und zufälliger Vorgang waren und sind) stammen. Eine Frau Schröder hat den Anruf entgegengenommen und Auskunft nach schriftlicher Anfrage und Mitteilung an die Alice GmbH versprochen. Die unten wiedergegebene Antwort der Alice GmbH auf das verlangte Schreiben der Musikschule Schmidt vom 6. Juni 2011 kann nur als Veralberung seitens der Firma verstanden werden, deren Kunde die Musikschule ist. Denn die Frage nach der Identifizierung als Angreifer genannter IP-Adressen - nicht der eigenen und aufgerufener Internetseite(n) an den fraglichen Tagen - in unserem Schreiben war völlig unmißverständlich. Weil offenkundig andere Kunden der Alice GmbH als Angreifer festzustellen sind, liegt die Frage auf der Hand, ob die Alice GmbH kriminelle Machenschaften decken will. Eine ausgedruckte Version der vorliegenden Aktualisierung vom 13. Juni des Internetartikels der Musikschule Schmidt geht daher der Alice GmbH auf dem Postwege zu.

Schreiben der Musikschule Schmidt an die Alice GmbH vom 6. Juni 2011:

Musikschule Schmidt

Hermann-Hesse-Str. 2a
33332 Gütersloh

Alice GmbH Germany

Überseering 33a
22297 Hamburg

vorab per e-mail

Kundennummer DE 10269xxx Telefonat mit Frau Schröder am 6. Juni 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Telefon- und DSL-Anschluß 05241/904853 bzw. unser Computer wurde am 5. Juni 2011 kurz vor 9:30 Uhr Ziel eines schweren Hackerangriffs (Trojaner MS RP CSS Attack). Der genannte Eindringversuch war trotz der bei Ihnen georderten Option Internet Security erfolgreich, so erfolgreich, daß eine komplette Neuinstallation des Betriebssystems Windows 7 und sonstiger Software und Daten - die den ganzen Sonntag dauerte - erforderlich wurde und immer noch nicht abgeschlossen ist.

Am 6. Juni 2011 wurde unser Anschluß und Computer zur gleichen Uhrzeit (9:31 Uhr) wiederum Ziel von Angriffen.

Nach der Neuinstallation von Betriebssystem etc. war nun glücklicherweise Norton Internet Security installiert, so daß der Angriff (bzw. die Angriffe und Eindringversuche) heute abgewehrt und der angreifende Computer identifiziert werden konnte.

Der Angreifer hatte um 9:31 Uhr die Adresse 78.49.196.151, um 9:54 erfolgte ein Angriff von der IP-Adresse 78.9.83.167 und um 10:26 Uhr von der IP-Adresse 78.43.205.95.

Auffällig ist die Übereinstimmung der Anfangszahlen, die allerdings keinem mir bekannten Provider wie t-online etc. zuzuordnen ist.

Wir bitten nun die Alice-GmbH um Mitteilung, woher der Angriff (welcher offenkundig kein einmaliger und zufälliger Vorgang ist) stammt. Frau Schröder hat uns mitgeteilt, daß eine solche Auskunft nur nach schriftlicher Anfrage an die Alice-GmbH möglich sei.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang-Walther Schmidt



Antwortschreiben der Alice GmbH vom 8. Juni 2011 (Frau C. Alm)

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Postfach 600940, 22209 Hamburg
Überseering 33a, 22297 Hamburg

Guten Tag Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir möchte uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Bei Alice werden IP-Adressen grundsätzlich direkt nach Sitzungsende gelöscht. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei Gerichtsbeschlüssen oder auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde. Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme.

Unser persönlicher Tipp für Sie: Die ausführlichen Hilfeseiten in der Alice Lounge geben Ihnen Antwort auf viele Fragen rund um Ihr Produkt und Ihren Vertrag. Neben Adressänderungen und Einsicht der Rechnung können Sie auch viele Optionen zu Ihrem Produkt konfigurieren. Eine Übersicht unseres aktuellen Angebotes finden Sie auf www.alice.de. Bitte senden Sie bei Rückfragen den bisherigen E-Mail-Text mit und fügen Sie Ihre Antwort ganz oben ein. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alice Team
i. A. Claudia Alm



Mit Schreiben vom 21. Juni 2011 teilt die Alice GmbH aus Hamburg - unter Bezugnahme auf unsere Schreiben vom 6. und 13. Juni 2011 - der Musikschule mit, daß beim aktuellen Stand der Dinge "in Bezug auf die von Ihnen gewünschten Daten keinerlei Auskünfte" erteilt werden können. Zitat: "Wir (das Alice Team) möchten Sie bitten, sich hierzu mit der Polizei in Verbindung zu setzen, um eine Strafanzeige zu stellen. Sobald uns die Anzeige schriftlich vorliegt, werden wir diese an unsere Fachabteilung weiterleiten. Diese wird sich dann um Ihr Anliegen kümmern."

Diese Strafanzeige wird gestellt (bzw. ist mittlerweile gestellt worden):

Aktualisierung vom 27. August 2011: Die Strafanzeige wurde im Auftrag der Musikschule von Rechtsanwalt Sven Heumann aus Bielefeld mit Schreiben vom 1. Juli 2011 beim Polizeipräsidium Bielefeld gestellt. Zitat: Wir "stellen Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere §§ 303b, 303a, 274 Abs.1 Nr.2, 202a, 202b, 202c StGB. ... Der Firmenrechner der Musikschule stellt ein wesentliches Betriebsmittel dar. ... Unter dem 6.06.2011 wurde der Rechner komplett neu eingerichtet und mit einer neuen Antiviren-Software versehen. Diese wehrte erfolgreich weitere Attacken unter dem 6. und 7.06.2011 ab, protokollierte diese und registrierte die IP-Adressen der zum Angriff verwendeten Computer. Unser Mandant überreichte uns eine entsprechende Kopie der erhobenen Protokolldaten, den IP-Adressen und den vom Antiviren-Programm ermittelten Anschriften, die wir diesem Schreiben als Anlage beifügen." (Zitatende)

Mit Antwortschreiben vom 27.07.2011 an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stracke & Partner in Bielefeld teilt die Staatsanwaltschaft Bielefeld unter dem Aktenzeichen 2 UJs 4917/11 A mit, daß das Verfahren eingestellt worden sei, "da ein Täter nicht ermittelt werden konnte". Ob tatsächlich und - falls ja - mit welchen Schritten ermittelt worden ist, geht aus dem Standardtext nicht hervor. Der Standardtext ist im übrigen bestens bekannt seit der Strafanzeige wegen einer Bedrohung 2003 vor der Musikschule. Mit Schreiben vom 16.12.2003 der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Aktenzeichen 4 UJs 18203/03) war unter Zugrundelegung sogenannter "Ermittlungsergebnisse" der Kreispolizei Gütersloh mitgeteilt worden, daß das Verfahren eingestellt worden sei, "weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte". Der Kreispolizei lagen Beweisfotos mit dem Kfz-Kennzeichen des Täters vor. Eine dreistere Veralberung kann es nicht geben. Nach anwaltlichem Eingreifen wurde mit Schreiben vom 11.03.04 seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß das Ermittlungsverfahren gegen Knut Poggenpohl (ein Wunder war geschehen: die Zuordnung eines Halters zu einem Kfz war gelungen) wegen Bedrohung eingestellt worden sei, vgl. den Artikel Die Kreispolizei des Kreises Gütersloh deckt feiges, gewaltbereites Gesindel auf dieser Internetseite.

Deutsche Staatsanwaltschaften sind bekanntlich hierarchisch gegliedert und es bestehen Weisungsbefugnisse, mit langer Tradition. Mit Blick auf die Nachfolgegeneration der "Furchtbaren Juristen" (Buchtitel) sollte sich niemand großen Illusionen hingeben, s. den Artikel: Das "wunderbare Land" und die K-Frage 2009: Kläffende Köter, Carstensens Kieler Karren und nicht nur ein hervorragender "Kopp". Dieses Land wird von seinem von Heinrich Heine beschriebenen Merkmal des verschluckten Stockes und daraus entstandener Unaufrichtigkeit (mit allen Folgen) nicht loskommen.

Das aktuelle Kriminalstück der Hackerangriffe vom Juni 2011, das Verhalten von Staatsanwaltschaft und Alice GmbH bestätigt die Diagnose. Die Alice GmbH ist ihrem Wunsch gemäß selbstverständlich über das Erstatten und das Vorliegen einer Strafanzeige informiert worden. Sie hat bislang überhaupt nicht reagiert und ist somit wortbrüchig. Im aktuellen Kriminalstück wird das kriminelle Handeln also sowohl von der Staatsanwaltschaft Bielefeld als auch von der Alice GmbH Hamburg gedeckt und insoweit sind sie Komplizen.

Zitat aus dem Schreiben der Musikschule an die Alice GmbH in 22297 Hamburger, Überseering 33a vom 16. August 2011:

"Die Musikschule, die durch die Computersabotage im Juni erheblich geschädigt worden ist, bittet die Alice GmbH, die von Ihnen nach Vorlage der Anzeige angekündigten Schritte zu unternehmen. Die kriminellen Machenschaften sind von uns - auch nach Ansicht unseres Rechtsanwaltes - sehr gut dokumentiert und diese schriftliche Aufbereitung liegt Ihnen bereits vor. Mit Ihrer Auskunft kann RA Heumann bei der Staatsanwaltschaft nachlegen und den mitunter bei Behörden nötigen Druck ausüben, kriminelles Handeln auch als solches zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen" (Zitatende)

Am 17. September 2011 geht dem Musikschulleiter ein Schreiben der Alice GmbH (unterzeichnet von Frau Tanja Berger) zu. Zitat: "Selbstverständlich werden wir aufgrund Ihrer Schilderung eine weitere Überprüfung der Angelegenheit vornehmen. Wir versichern Ihnen, dass wir Verständnis für Ihre Verärgerung haben. Aus Gründen des Datenschutz dürfen wir aber die von Ihnen aufgeführten Verbindungen nicht auswerten. Des Weiteren unterliegt die korrekte Einrichtung der technischen Geräte in der Verantwortung der Kunden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Alice Team."

Wie ist denn diese Mitteilung bitte zu verstehen? Bearbeitet die Alice GmbH nun die Dokumentation der kriminellen Hackerangriffe oder nicht? Die widersprüchliche Mitteilung der Alice GmhH kann nicht verdecken, daß sie einen Wortbruch begeht und sich dessen bewußt ist. Eine Bearbeitung war zugesagt worden vorbehaltlich der Strafanzeige bei der Polizei. Die Alice GmbH ist über die Anzeige informiert und redet sich nun heraus: "Aus Gründen des Datenschutz."

Die Mitteilung der Alice GmbH stützt immerhin die oben gemachte Aussage, daß Bielefelder Polizei und Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit überhaupt nicht ermittelt haben, daß sie von kriminellem Verhalten betroffene Bürger veralbern und es decken, in Ergänzung zu eigenem kriminellen Verhalten der Polizei.



Der DSL-Anschluß der Musikschule Schmidt bzw. deren Computer wird am 31. Oktober 2011 erneut Ziel eines schweren Hackerangriffs.

Montag den 31. Oktober 2011, 9:09 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 89.208.141.178

role: Moscow, Russia, Digital Network Hosting Department
Angreifer-URL: fffeew11.coom.in/main.php?page=423b262d0a1a9f70
Datenverkehr: TCP, www-http







Kauf einer Ersatzbrille am 15. Mai 2012 nach einem durch eine nicht bremsende Radfahrerin verursachten Unfall am 12. Mai

... und nachgewiesene Gewissenlosigkeit von ARD, ZDF, Gütersloher Nazijustiz und neuer Gestapo







Selbstverständlich ist nicht dieser Brillenkauf von Interesse. Er erhält Bedeutung wegen des Anrufs des Brillenfachgeschäfts am 23. Mai am späten Nachmittag, daß die bestellte Brille fertig sei, und der Antwort des Kunden, sie werde am 24. Mai abgeholt. Die die Telefonate abhörende Gestaposeilschaft hat daraus entnommen und weitergeleitet, der Brillenkunde habe zwischen dem 12. und 25. Mai über keine ausreichende Sehhilfe verfügt und damit gesetzwidrig am Straßenverkehr teilgenommen. Diese 'Ente', d.h. die Falschmeldung und ihre Auswertung ist durch den Kaufbeleg vom 15. Mai als kriminelle Lüge nachgewiesen.

Die die Abhör- und sonstigen Verfolgungspraktiken auswertenden - und sie umgekehrt inspirierenden und anleitenden - Presse- und TV-Medien, hier insbesondere die ARD und ZDF Rundfunk- und Fernsehanstalten, sind in ihren Karrieren bösartig, ehr- und gewissenlos.



Aktualisierung vom 10. November 2012

Die seitens der Bielefelder Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden 2011 verweigerte Ermittlung und Strafverfolgung - trotz bester Dokumentation und anwaltlicher Strafanzeige - des schweren Hackerangriffs auf einen Musikschulcomputer hat den Hacker-Abschaum eingeladen und ermutigt, in der Folgezeit weitere und kontinuierliche Angriffe auf die durch bezahlten Viren- und Spywareschutz eigentlich geschützten Computer zu unternehmen. In Abständen von einem Monat etwa wird insbesondere ein Computer durch unbekannte Software so stark beschädigt, daß jeweils eine Systemwiederherstellung notwendig wird.

Ausgerechnet in der Nacht vom 6. auf den 7. November 2012 - die Nacht der USA-Wahlentscheidung - wurde die Computersoftware so stark beschädigt, daß selbst eine Systemwiederherstellung zunächst keine Reparatur der installierten Software bewirkte.



Aktualisierung vom 25. Mai 2015

In den letzten Wochen und Tagen, seit Ostern 2015, häufen sich Hackerangriffe auf einen Musikschulcomputer offenkundig in der Absicht, den Computer vor der Speicherung und Übermittlung von Daten abstürzen zu lassen. Leider ist die installierte Antispyware- und Antivirensoftware von Norton nicht in der Lage, diese Angriffe abzuwehren. Systemwiederherstellungen kosten Zeit und Nerven, offenkundig ebenso beabsichtigt.



Aktualisierung vom 30. Juni 2015

Am 29./30. Juni 2015 haben sich Hackerangriffe auf einen Musikschulcomputer erneut gehäuft mit bekannnten Absichten und offenkundig aus Gründen der Farbsymbolik in Politik und Medien.



Aktualisierung vom 23. August 2015

Ab 1. Juli 2015 weitere Hackerangriffe auf Musikschulcomputer mit bekannnten Absichten.







Weiter zum Kapitel: Westfälische Wahrheitsliebe ...

Weiter zum Artikel: Nachrichten aus einem "wunderbaren Land", dem "GFM-Rommel"-Land

Weiter zum Kapitel: Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft und ein Gütersloher Spaßgericht

Weiter zum Kapitel: Städtepartnerschaft mit Schilda: Gütersloh, Büdelsdorf, Kiel und noch eine andere Ortschaft in Norddeutschland haben sich beworben.

Weiter zum Artikel: Kreispolizei deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch.



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