Städtepartnerschaft mit Schilda: Gütersloh, Büdelsdorf, Kiel und noch eine andere

Ortschaft in Norddeutschland haben sich beworben, Gütersloh liegt vorn.

(Briefe an die sog. "Freenet"-AG vom 3. Oktober 2007 etc.)





Die Vielfalt an komödiantischen Talenten in "diesem unseren Lande" sollte nicht unterschätzt werden. Sie blühen mitunter im Verborgenen und in verwunschenen Landschaften, bis sie z.B. in Büdelsdorf die große Bühne betreten dürfen.



Wolfgang-Walther Schmidt

An die

Freenet AG - Büdelsdorf, Kiel, Hamburg
Inkasso - Postfach 2120 - 24020 Kiel
Telefax 0180 56 71 655

3. Oktober 2007



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen per e-mail eine Mahnung (incl. Mahngebühr von Euro 10,--) zu einer Rechnung erhalten, die gegenstandslos ist. Diese Mahnung weise ich - nun persönlich - zurück.

Der Vorgang: Am 25.07.07 schloß ich mit dem mobilcom Shop in Gütersloh als Ihrem örtlichen Franchise-Partner einen Vertrag über einen DSL-Anschluß (s. Anlage 1). Dieses mobilcom-shop ist leider unfähig zu einer korrekten Wiedergabe und Übertragung der Kundendaten. Der Doppelname Wolfgang-Walther war einfach zu schwierig, wurde gleich doppelt eingetragen, der Nachname handschriftlich hinzugefügt und bei der Übertragung vergessen.

Vertragsformular der Fa. "freenet" vom 25.07.07



Wegen dieses Schildbürger-Vertragsformulars (und Geschäftsverhaltens) konnte die bestellte Hardware nicht zugestellt werden und ging an Sie, die freenet-AG zurück. Sie waren also darüber informiert, daß ich die erforderliche Hardware noch nicht erhalten hatte und folglich den Anschluß überhaupt nicht nutzen konnte. Beweis außerdem: Nach erneuter Zusendung der Hardware erhalte ich mit Sendedatum vom 8.09.07 eine e-mail der freenet AG über die am 7.09.07 erfolgreiche Zweitzustellung.

Unter dem Buchungsdatum vom 27.08.07 hatte die freenet AG allerdings von meinem den Gütersloher freenet-Schildbürgern mitgeteilten Konto bereits den Betrag von Euro 47,75 eingezogen - ohne Leistung und ohne Rechnung. Wegen dieses nicht korrekten Einzugs hatte ich mich am 31.08. an den genannten Franchise-Partner gewandt und nach Ausbleiben eines zugesagten Rückrufs Herrn Arnold am 1.09. ein Faxschreiben geschickt (Anlage 2). Darin wird - zwecks Vermeidung weiterer Komplikationen, die vor allem mich als Kunden Zeit, Aufwand und Nerven kosten - um eine Gutschrift (wie das Wort schon beinhaltet: schriftlich) gebeten. Bei einem Rückruf des Herrn Arnold am Montag, 3.09. bestätigt er mir, daß ein Fehler des mobilcom-shops vorliege. Er werde eine erneute Zustellung der Hardware veranlassen (wie dann erfolgt, s. oben) und sich um die Sache (Gutschrift) kümmern.

Am 24.09.07 hat dann die freenet AG erneut einen nicht korrekten Lastschrifteinzug unternommen, der von der Bank zurückgewiesen wurde. Die freenet AG hätte einen ab 8.09.07 - dem Tag des tatsächlichen Leistungsbezuges des Kunden - in Rechnung zu stellenden Betrag von Euro 17,95 mit dem im August eingezogenen Betrag von Euro 47,75 verrechnen müssen. Daß der DSL-Anschluß tatsächlich erst ab dem 8.09.07 zu nutzen war und genutzt wurde, war auch der freenet AG bekannt. (Sie werden nicht bestreiten wollen, daß Sie über die Verbindungsdaten verfügen, auch ohne ein weiteres Dazutun und Eingreifen der Gütersloher Schildbürgerfiliale.)

Vorläufig letztes Kapitel: Am 28.09. versuche ich mehrfach Herrn Arnold telefonisch zu erreichen. Der Anrufbeantworter des Schildbürger-shops teilt dem interessiert Abhörenden ebenso permanent mit, daß er erneut anrufen soll. Also teilte ich Herrn Arnold per Fax mit, daß der - im Faxschreiben an ihn vom 1. September (!) erwähnt - befürchtete Fall eingetreten sei, daß die freenet-AG doppelt habe kassieren wollen (Anlage 3). Bei einem am 28.09. abends endlich zustandegekommenen Telefonat (nach erneutem Fax von mir) sagt mir Herr Arnold zu, daß die Kollegen sich am Montag, 1. Oktober um die Sache kümmern, einen Mahnungsstopp veranlassen und mir telefonisch Bescheid geben werden. Er selbst sei in der Woche nicht im (Schildbürger-)Hause. Weder am Montag noch am Dienstag kommt ein Anruf in der Sache.

Es liegt nun völlig auf der Hand (wenn auch vielleicht nicht für liebe Schildbürger-Kinder), daß der Spaß (zumal sich nun auch noch feiertags mit der Sache zu beschäftigen ist) längst aufgehört hat. Die freenet bzw. ihr Franchise-Partner ist unfähig, einfache Geschäftsvorgänge korrekt abzuwickeln. Wenn ein Fehler passiert (was selbstverständlich vorkommen kann, auf verschiedenen Ebenen, mehr oder minder schwerwiegend und entsprechend zu kritisieren), sollte sich entschuldigt werden und es sollte die Korrektur erfolgen, von sich aus und umgehend.

Dem Kunden diese zuzumuten und ihn zu veralbern, ist eine Unverschämtheit. Eventuell deutscher Humor?

Schauen Sie einmal auf die oben angegebene Internetseite "Langenberger-Musikschule.de". Dann werden Sie verstehen, daß in Gütersloh mit seinen Traditionen diese Frage leider gestellt werden muß. 1942 hat Aaron Liebeskind ein Lied komponiert, das vor allem jede(r) Deutsche kennenlernen sollte. Zumal der deutsch-satanische "Humor" z.B. in Hamburg, Köln, Gütersloh etc. immer noch ein feste Burg und Heimstatt - mich betreffend nicht nur 12 sondern mehr als 30 Jahre - hat.

Da die freenet-AG sich im Verein mit dem mobilcom-Shop in Gütersloh als unfähig erwiesen hat, mit Bankkontoangaben ihrer Kunden korrekt und verantwortungsvoll umzugehen, widerspreche ich dem von Ihnen praktizierten Lastschriftverfahren und werde zukünftig die Rechnungsbeträge auf das Konto 643 600 004 BLZ 200 400 00 überweisen. Ich fordere Sie ebenfalls auf, die Rechnungen - wenn es schon e-mail sein muß - unter der oben angegebenen e-mail-Anschrift "Langenberger-Musikschule@owl-online.de" zuzustellen. Es wird diesseits davon ausgegangen, daß Sie das mobilcom-Shop in Gütersloh vom vorliegenden Schreiben an Sie unterrichten (um nicht zu sagen: in Kenntnis setzen).

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Anlagen





Mit Schreiben vom 11.Oktober 2007 teilt die "Freenet"-AG (Abteilung Kiel, ansässig in einem Postfach) mit, daß sie den Widerruf der Einzugsermächtigung erhalten haben. Er sei per sofort wirksam.

Brief der "Freenet"-AG vom 11. Oktober 2007

Es wird also der Argumentation und der Faktenschilderung des Schreibens vom 3. Oktober 2007 an Freenet gefolgt und zugestimmt. Damit schien für jeden am Geschehen Interessierten - sei es Akteur, sei es Zuschauer - klar, daß Vorgang abgeschlossen war.





Schien! Denn mit Schreiben vom 23. November 2007 schickt die "Freenet"-AG (wie aus einer versunkenen Märchenwelt) eine Mahnung wegen des oben erwähnten Betrages von 17,95 Euro zuzüglich 10,-- Euro Mahngebühr (Rechnungsnummer wie gehabt bei der am 3.10.07 zurückgewiesenen Mahnung).





Mit Schreiben vom 25. November 2007 widerspricht der Verfasser dieser Schildbürgermahnung per Fax:

"Freenet" AG - Büdelsdorf, Kiel, Hamburg

Inkasso - Postfach 2120
24020 Kiel

25. November 2007

Kundennummer ... Ihre Schildbürgermahnungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhalte mit Schreiben vom 23. November 07 (s. Anlage 2) von Ihnen erneut eine Mahnung zu einem Vorgang, der längst abgeschlossen schien.

Am 3.10.07 schickte ich Ihnen eine(n) ausführliche(n) Erläuterung bzw. Widerspruch (s. Anlage 1) zu dem Vorgang, die ich Ihnen wegen Ihrer erneuten Schildbürgermahnung nun nochmals in black and white, noir et blanc zur Kenntnis geben muß.

Mit freundlichen Grüßen

Annexes: Schreiben vom 3.10.07 an "Freenet"

Mahnung vom 23.11.07 von "Freenet"





Mit Schreiben vom 26.November 2007 - einen Tag nach Erhalt des Faxschreibens des Verfassers also - erhält dieser die Mahnung über 27,95 Euro erneut und widerspricht erneut mit Schreiben an die "Freenet"-AG vom 28. November 2007 - wieder per Fax und diesmal an die drei in Schreiben der Freenet stets angebenen Faxnummern von Service-team und Inkasso:



An die

Freenet AG - Büdelsdorf, Kiel, Hamburg
Inkasso - Postfach 2120
24020 Kiel

28.11.2007

Kundennummer ... - Ihre Schildbürgermahnungen



Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Ihrer Mahnung vom 23.11.07 und meinem Fax an Sie vom 25.11.07 erhalte ich - zugegangen heute, 28.11.07 - Ihre Mahnung vom 26.11.07 (s. Anlage).

Sind Sie der Sprache eventuell nicht mächtig? Können Sie nicht lesen?

Dieser Widerspruch per Fax geht an:

Fax 0180 3030 310
Fax 0180 56 71 655
Fax 0180 5010 197

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: Fax an "freenet" vom 25.11.07

Mahnung vom 26.11.07
Mahnung vom 23.11.07
Schreiben vom 3.10.07 an "freenet"





Resultat: Am 12. Dezember 2007 morgens ist der DSL-Anschluß des Verfassers seitens der Freenet gesperrt und es erscheint ein Text, in dem es heißt: Eine etwaige Freischaltung erfolge innerhalb von 48 Stunden nach Buchung des Zahlungseingangs.

Auf diese schildbürgerliche morgendliche Überraschung hin - im Dezember, so weiß mancher, ist man vor Überraschungen nie sicher - beginnt eine kleine Tagesreise in norddeutsches Wunderland. Für Interessierte eine der "Free"-Telefonnummern (Service-team, auf dessen Mahnung angegeben): 0900 1 750 850.

Gönnen Sie sich auch einen Erholungstag in den Warteschleifen der "Freenet"-AG. Die paar müden Euros, die bei 0,99 Euro/Minute anfallen, sind der "Freenet" als kleiner Zusatzverdienst doch zu gönnen und jedenfalls gut angelegt. In munterer Folge auf der Telefontastatur zu spielen und Zahlen einzugeben - ohne zunächst (!) erkennbare Folgen - macht einfach Spaß. Und wenn der Spielmoderator dann einmal unterbricht und zur Fortsetzung des munteren Spiels zu einem späteren Zeitpunkt ermutigt, freut sich der freenet-Bürger über die Anerkennung und weiß: er ist hier King (oder Kong). Und wer so richtig mitspielt, rückt eventuell vom freenet- zum Schildbürger auf. Das sind doch Aussichten.

Machen Sie daher nicht vorschnell den Fehler mancher free-Burger, und lassen sich eine Festnetznummer durch die Auskunft mitteilen (die Fa. hat derer sogar 2, in Worten: Two). Die unter einer dieser Nummern - 040 ist die Vorwahl ... - erreichbaren Mitarbeiter wollen oder können weniger gern mitspielen. Dreimal probiert, mit drei verschiedenen Mitarbeitern nach jeweils erneuten Ausflügen in die Warteschleifen gesprochen. Die erwähnten Mitarbeiter können die Kundendaten leider nicht aufrufen und empfehlen einem wärmstens weitere Ausflüge in norddeutsch-sumpfige Warteschleifen. (Büdelsdorf soll hier in keiner Weise herabgesetzt werden. Ein "Wildes Moor" mag eine durchaus reizvolle Landschaft sein. Ein Jegliches zu seiner Zeit. Und es mag sein, daß auch Büdelsdorfer selbst schon Bekanntschaft mit Praktiken der freenet-"Experten" gemacht haben.)

Nach einem Ausspruch soll man ein Spiel dann beenden, wenn es am schönsten ist. Dieser Einsicht mußte sich am späteren Mittwochnachmittag, den 12.12.07 schließlich gebeugt werden.

Am 13. Dezember 2007 gab es leider keine Gelegenheit zu erneuten Ausflügen in norddeutsche Wunderländer und es blieb vom Vortag nur ein nahezu nüchterner kurzer Text übrig, der bereits abgesandt war, und der "freenet" am 13. Dezember 2007 bereits vorlag:



An die

"Freenet" AG - Büdelsdorf, Kiel, Hamburg
Der Vorstand
Deelbögenkamp 4c
22297 Hamburg

12.12.2007

Kunde .....



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Firma ist unseriös und unverschämt. Nehmen Sie meine fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses wegen Leistungsverweigerung zur Kenntnis.

Gütersloh, 12.12.2007

(Unterschrift)





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