Beleidigungen, Intrigen, dreiste Lügen - es stinkt zum Himmel.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hält es für erholsame westfälische Landluft

und sitzt ihren peinlichen Wortbruch aus.

(Artikel vom 17. August 2007)





In einer Angelegenheit seit 2002, die u.a. die Kreisheimstätte Wiedenbrück betrifft und zu der vor mehr als einem Jahr eine üble Beleidigung einer Mieterin hinzugekommen ist, wird durch zufälliges Nachfragen bei der Rechtsanwaltskammer Hamm - Telefongespräch am 25. Mai 2007, laut Einzelgesprächsnachweis um 11:37:32, Dauer 1:53 Min., in welchem die Mitarbeiterin von Herrn RA Trockel zusagt, in der Angelegenheit nachzuschauen - in der darauffolgenden schriftlichen Mitteilung der Rechtsanwaltskammer vom 30. Mai der zunächst nicht für möglich gehaltene Umstand offenkundig, daß die Kammer die zur Prüfung angenommene Beschwerde einfach als erledigt angesehen, eklatante Widersprüche ignoriert und die zugesagte "Nachricht nach Abschluß des Verfahrens" von sich aus nicht gegeben hat. Der Beschwerdeführer wird völlig im unklaren gelassen. Nach der nach mehr als 2 Monaten erst erfolgten peinlichen Aufdeckung ihres Wortbruchs müßte es - sollte man annehmen - der Kammer darum gehen, das beschädigte Vertrauen in ihre Arbeitsweise, ihre Unvoreingenommenheit und Redlichkeit wiederherzustellen, indem der eigene Fehler korrigiert und die Sache nun endlich zügig und zeitnah zum eigenen Fehler aufgeklärt wird.

Eine leider ganz falsche Annahme. Tatsächlich ist die Methode weiterhin: Viel Zeit verstreichen lassen, bis es vielleicht heißt, nach so langer Zeit könne sich nicht mehr erinnert werden, könne diese oder jene Behauptung nicht mehr belegt werden etc. Im Antwortschreiben vom 20.06.07 auf das unten wiedergegebene Schreiben vom 2.06.07 an die Kammer wird formuliert: "Weiterer Bescheid erfolgt unaufgefordert." Dieser Kammersatz wäre auch bei einem Bescheid nach 5 Jahren nicht gelogen.

Die Kammer scheint demnach nicht gewillt zu sein, einen überführten (s. weiter unten das Schreiben an die Kammer vom 2.06.07) dreisten Lügner zur Rechenschaft zu ziehen. Die Kammer übersieht, daß durch ihre Verschleppungstaktik die Sache für sie selbst nur umso peinlicher wird. Diese läßt sich nicht vertuschen. Sie wird schwarz auf grau im Internet dokumentiert.

Nachweis des Telefonats mit der Rechtsanwaltskammer am 25. Mai 2007, 11:37 Uhr

(Die Mitarbeiterin antwortete auf meine Frage, wie der zeitliche Rahmen eines Beschwerdeverfahrens (wie das durch mich in Gang gebrachte) üblicherweise ausschaue mit der Bemerkung, wenn der Beschwerdegegner nicht antworte, könne das Verfahren länger dauern. Als ich meine Frage präzisierte, daß es sich in meinem Fall um eine nicht ausgestellte Rechtsanwaltsrechnung des Rechtsanwaltes Milleschewski handele, war die Mitarbeiterin erkennbar überrascht und sagte, daß sie in der Angelegenheit einmal nachschauen wolle. Mit der Antwort war ich zufrieden, weil ich dachte, die Sache sei bei der Rechtsanwaltskammer insgesamt in unvoreingenommenen und vertrauenswürdigen Händen.)









An die Rechtsanwaltskammer Hamm

Ostenallee 18 - 59063 Hamm

2. Juni 2007

Per Einschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.03.2007 wurde mir zugesichert, daß ich nach Abschluß des Beschwerdeverfahrens weitere Nachricht erhalten würde. Zitat: "Nach Abschluß des Verfahrens erhalten Sie weitere Nachricht."

Schreiben der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 15.03.2007



Auf diese Zusage - immerhin der Rechtsanwaltskammer Hamm - habe ich mich selbstverständlich verlassen. Erst am Freitag vor Pfingsten, am 25.05. habe ich bei Ihnen telefonisch nachgefragt, wie denn üblicherweise der Ablauf solcher Verfahren (und der zeitliche Rahmen) ausschaut. Jetzt erhalte ich ein Schreiben vom 30.05.2007, in dem mitgeteilt wird, daß nach Eingang der Stellungnahme des Beschwerdegegners vom 26.03.2007 (als Fotokopie mir ebenfalls jetzt mitgeschickt, s. weiter unten) die Angelegenheit als erledigt angesehen wurde.

Schreiben der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 30.05.2007





Die Behauptung des Beschwerdegegners RA Milleschewski (RA M.) in seiner Stellungnahme vom 26.03.2007, daß mir seine Abschlußrechnung zugegangen sei, stellt einen ganz offenkundigen Widerspruch dar zu meiner Darstellung Ihnen gegenüber, eben keine Abschlußrechnung erhalten zu haben. Warum lassen Sie diesen Widerspruch einfach unbeantwortet, bzw. lassen mich einfach in Unkenntnis über die meiner Darstellung widersprechende Behauptung des RA M., lassen die Sache einfach liegen und geben nicht den angekündigten und zugesicherten Bescheid? Hatte ich doch Ihnen gegenüber am 19.02.2007 vorgebracht, daß nach einer Zeit von 7 Monaten noch keine Abschlußrechnung vorläge, zu der ein Anwalt verpflichtet ist. Die Behauptung, es gäbe eine solche Abschlußrechnung, deren Beschaffenheit, die Bezifferung der Positionen und der Gesamtbetrag mußte doch auch nach Ihrer Kenntnis und Ansicht der Dinge für mich von großem Interesse sein.

Hätte ich nicht mehr oder weniger zufällig nachgefragt, wäre der Vorgang einfach irgendwo in Ihrem Büro untergegangen. Dabei ist das, was mir hätte mitgeteilt werden können (und müssen) von erheblicher Bedeutung. Auf der Grundlage des nun Mitgeteilten bekräftige ich mit aller Entschiedenheit meine Beschwerde gegen RA M. und erweitere diese noch.

RA M. behauptet, das Mandatsverhältnis sei unter dem 28.08.2006 abgerechnet worden. Zitat: "Eine entsprechende Abrechnung ist Herrn Schmidt schriftlich zugegangen." (Anlage Ihres Schreibens vom 30.05.07).

Schreiben des Beschwerdegegners (Unterstreichungen der Rechtsanwaltskammer)



Ich weiß und werde es auch künftig öffentlich äußern: RA M. lügt in einer wichtigen Angelegenheit und dieser Sachverhalt ist nicht hinnehmbar. Er lügt in einem Antwortschreiben an die Rechtsanwaltskammer. Eine "entsprechende Abrechnung" ist mir - wie behauptet - nicht zugegangen. Ich lasse mich in einer wichtigen Angelegenheit - und nun auf dem Umweg Ihrer Mitteilung - nicht gern belügen. Und erst recht nicht bei diesem Stand der Dinge und von einem "Rechts"anwalt, dem für seine Verirrungen auch noch 350,-- Euro bezahlt worden sind, von mir bezahlt worden sind. Verstehen Sie, was ich sage? Auf welchem Wege soll denn die entsprechende Rechnung zugegangen sein? Auf Ihrer Kopie steht "per Fax" und die Fax-Nr. 05241 904853. Ein Rechtsanwalt verschickt seine Rechnungen per Fax? Mein Faxgerät Fax-Nr. 05241 904853 hat am 28.08.06 (übrigens ein Montag) und an den folgenden Tagen im Faxprotokoll kein Faxschreiben des RA M. aufgelistet. Am 28.08.06 ist im Faxprotokoll nur der Empfang des Faxschreibens einer Kundin aus Langenberg registriert, 2 Seiten um 9:49 Uhr. Die nächste Registrierung erfolgte am 30.08.06. Mein Faxgerät war also nicht defekt und die Protokollierung funktionierte einwandfrei. Angesichts dieser Sach- und Beweislage kann ich Ihnen schwarz auf weiß mitteilen, daß ich die Lügengeschichte des RA Milleschewski auch vor jedem Gericht als solche bezeichnen werde. (Computer sind wirklich sehr nützliche Geräte.)

Angebliches FAX-Schreiben vom 28.08.2006





Tatsächlich zugegangen ist mir ein Schreiben des RA M. vom 29.08.06 (ein Dienstag) per Einwurf-Einschreiben (Anlage 1). Text: "Sehr geehrter Herr Schmidt, in obiger Angelegenheit habe ich Ihr Schreiben vom 27.08.2006 zur Kenntnis genommen. Wunschgemäß bestätige ich Ihnen die Kündigung des Mandates. Mit freundlichen Grüßen" Unterschrift. (Der frankierte Umschlag des Einwurfeinschreibens weist übrigens einen Poststempel vom 1.09.06 auf, s. Anlage 2, also Zugang am 2.09.06, nicht etwa 28.08.06, und die Frankierung läßt auf das Gewicht schließen. Also wird RA M. bei seiner Version des Zugangs per Fax bleiben müssen.)

Einschreiben des Beschwerdegegners vom 29.08.2006 (ohne Fax-Nr.!) und Kuvert



Keine Abschlußrechnung im Briefumschlag. Kein Wort von (jetzt im Jahr 2007 angeblich bereits geschickter) Abschlußrechnung, kein Hinweis auf Anlagen, die bereits geschickt wurden oder deren Hinzufügung in den Umschlag eventuell vergessen wurde. Kein Hinweis auf eine künftige Abschlußrechnung. Nur die vollständige verbale Verdrehung meiner Mitteilung an ihn mit seiner Behauptung einer wunschgemäßen Kündigung, und dieser Kurzbrief kam per Einschreiben, um mich zu einem erneuten Schreiben und einer Antwort zu veranlassen. Warum sollte RA M. mir bloß den Erhalt eines Briefes mit einem Einschreibebrief bestätigen? Eine andere Aussage enthielte der Zweizeilenbrief nämlich nicht, wenn tatsächlich eine Kündigung vorgelegen hätte. Kann er eine Abschlußrechnung haben, schickt diese nicht mit oder erwähnt sie nicht einmal (wenn sie - wie behauptet - schon per Fax geschickt war)? Eine Beendigung des Mandats, d.h. Kündigung und Akzeptanz der Kündigung, wäre in der Tat die Voraussetzung gewesen, um eine Abschlußrechnung anzufertigen. Zu dem Zeitpunkt - 28.08.06 - konnte mir RA M. gar keine Abschlußrechnung schicken, weil eine Kündigung mit meinem Schreiben an ihn vom 27.08.06 (per Fax, s. Anlage 3) überhaupt nicht ausgesprochen war.

Kämen Sie auf den Gedanken, mir auf mein Schreiben vom 27.08.06 am 29.08.06 - per Einschreibebrief - nichts weiter mitzuteilen als daß Sie dieses zur Kenntnis genommen haben, nachdem Sie mir am 28.08.06 bereits die Abschlußrechnung geschickt haben? Noch einmal für flüchtige Leser: RA M. will (jetzt in 2007) gleich nach Erhalt meines Faxschreibens am 28.08. die Abschlußrechnung per Fax geschickt haben (ohne Kommentar), um mir dann am 29.08. einen Einschreibebrief zu schicken, in dem nur gesagt wird, er habe mein Fax zur Kenntnis genommen.

Auf das genannte Schreiben vom 29.08.06 des RA M. bin ich bereits am 3. September 06 in meinem Schreiben an Sie eingegangen und habe Ihnen erklärt, was RA M. unter "wunschgemäß" versteht.



Diejenigen, die die Wahrheit achten und mit denen ich mich daher verstehe, verstehen sehr gut, warum RA M. seine vorgeblich mir zugegangene Abschlußrechnung in der durchaus gelungenen Bezifferung des Gesamtbetrages auf den 28.08.06 - vor dem 29.08.06 und nach dem 27.08.06 bleibt nur ein Tag - datiert, gewissermaßen wunschgemäß. (Um jedes Mißverständnis auszuschließen: Ich widerspreche nicht, wenn RA M. behauptet, eine Rechnung ausgestellt zu haben, auf der das Datum 28.08.06 steht. Aber er ist mir eine Abschlußrechnung schuldig, bis heute.) Zusätzlich zum oben erwähnten Faxprotokoll etc.: Ich habe Zeugen dafür, daß ich von RA M. bis heute keine Abschlußrechnung erhalten habe, nur jetzt mit Ihrem Schreiben die erwähnte Kopie. Die Rechtsanwaltskammer als Postbote, mit reichlich Verspätung und im Mittelpunkt der Stellungnahme eine erkennbare Lügengeschichte?

Die Behauptung, daß mir eine Abschlußrechnung zugegangen sei - das heißt in Verbindung mit der vorangegangenen Korrespondenz: ich soll diese Rechnung erhalten, aber ihre Existenz verschwiegen haben - , betrachte ich als eine ehrenrührige Behauptung und Aussage. RA M. weiß, was "Zugang" und "Zugehen" heißt.

Er behauptet also, ich hätte die Rechtsanwaltskammer Hamm seit September 2006 an der Nase herumgeführt.

Daher ist die Angelegenheit nun nicht mehr so zu regeln, daß Sie RA Milleschewski veranlassen, mir nebst einer Entschuldigung für unterbliebene Zustellung die pflichtgemäße Rechnung zu schicken.

Ich möchte von der Rechtsanwaltskammer Hamm gerne wissen, warum die Behauptungen des RA M. unbesehen als korrekt (und RA Millescheski als glaubwürdig und ich als unglaubwürdig) betrachtet werden. Es ist hervorzuheben, daß es in der Angelegenheit keineswegs nur um Aussagen geht, die dann womöglich als schwer nachprüfbar hingestellt und betrachtet werden sollen. Die zu der Angelegenheit gehörenden Schriftstücke z.B., die auch an dritte gerichtet sind, sind Dokumente. Diese können nicht in der Weise qualifiziert werden, es stünde hier Aussage gegen Aussage, und beide Aussagen seien nicht belegbar. Deshalb wird in der Anlage mein Brief an Sie vom 19.02.07 hinzugefügt (Anlage 4).



In Ihrem Schreiben vom 30.05.2007 wird mir mitgeteilt: "Sollten Sie einen offiziellen Bescheid durch die zuständige Aufsichtsabteilung des Vorstands wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht." Ich fordere Sie hiermit auf, mir diesen offiziellen Bescheid zu geben.



Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)





Weiter zu Kapitel 2

zurück zur Einstiegsseite